Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fix & Fertig Service – Ernst & Kirschke GbR
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und
Leistungen der Fix & Fertig Service – Ernst & Kirschke GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“)
gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nicht schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde.
§2 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen: – Hausmeisterservice – Gebäudereinigung – Bauendreinigung / Bauschlussreinigung – Sonder- und Zusatzreinigungen nach Vereinbarung – Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der
Auftragsbestätigung.
(3) Geschuldet ist die fachgerechte Ausführung der Dienstleistung, nicht ein bestimmter
wirtschaftlicher oder optischer Erfolg.
§3 Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (z. B. E-Mail, WhatsApp), mündliche
Beauftragung oder durch tatsächliche Ausführung zustande.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro.
(2) Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise zzgl. der jeweils geltenden
gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Flächen zugänglich sind und alle notwendigen
Voraussetzungen für die Leistungserbringung vorliegen.
Bei Entrümpelungen hat der Auftraggeber Wertgegenstände, Bargeld, Dokumente und
persönliche Unterlagen vor Beginn der Arbeiten eigenständig zu sichern. Für versehentlich
entsorgte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht ausdrücklich
vor Arbeitsbeginn benannt wurden.
§6 Entrümpelungen und Entsorgung
(1) Bei Entrümpelungen erfolgt die Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Entscheidung über die Entsorgung von Gegenständen obliegt grundsätzlich dem
Auftraggeber. Ohne ausdrückliche Kennzeichnung gelten alle zu räumenden Gegenstände
als zur Entsorgung freigegeben.
(3) Für verdeckte oder nicht erkennbare Gefahrenstoffe, Sondermüll oder kontaminierte
Materialien übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Etwaige Mehrkosten durch
gesonderte Entsorgung werden gesondert berechnet.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei unvorhergesehenem Mehraufwand eine
angemessene Anpassung des Preises vorzunehmen.
§7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden.
(3) Schäden sind innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.
§8 Abnahme bei Bauendreinigung
(1) Bauendreinigungen gelten als abgenommen, wenn nicht innerhalb von 24 Stunden nach
Abschluss der Arbeiten Mängel schriftlich angezeigt werden.
(2) Verschmutzungen durch nachfolgende Gewerke oder nachträgliche Arbeiten sind von
der Haftung ausgeschlossen.
§9 Subunternehmerleistungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen Subunternehmer
einzusetzen.
§10 Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
Laufende Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum
Monatsende gekündigt werden.
§11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden
Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
§12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
